Stornobedingungen etc.

Mietvereinbarung Laguna BeachLiebe Feriengäste,

für den Fall, dass Sie vor der Versendung der Buchungsunterlagen zur Ansicht und Unterschrift schon mal einen Blick in einige der wichtigen Teile der Mietvereinbarung werfen möchten, haben wir den Absatz mit den Stornobedingungen und ein paar weitere Passagen hier schon mal online gestellt. Falls Sie sich speziell die Stornobedinungen schon mal vorab anschauen möchten, gerne:

'Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer europäischen Reiserücktrittversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl des Feriengastes - erhältlich z. B. im Reisebüro, bei Versicherungsbüros oder online bei den Versicherungsgesellschaften (Hinweis: Diese muss in der Regel aufgrund der Versicherungsbedingungen kurzfristig nach erfolgter Buchung abgeschlossen werden!!!).

Bei Rücktritt von der Buchung/vom Mietvertrag bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Im Falle des Rücktritts oder des vorzeitigen Auszugs des Feriengastes besteht ein pauschalierter Anspruch an Gebühren (in Prozent vom Gesamt-Rechnungsbetrag) bis 120 Tage vor Mietbeginn 20%, 119 Tage bis 90 Tage vor Mietbeginn 30%, 89 - 60 Tage vor Mietbeginn 60%, 59 - 30 Tage vor Mietbeginn 80%, ab 29 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt 90%. Hinzu kommt immer eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro. Dem Feriengast bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.'

Natürlich enthält die Mietvereinbarung noch weitere Regelungen, die wir Ihnen dann gerne individuell pro Wohnung per Email zur Unterschrift komplett zumailen. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass unsere Feriengäste insbesondere die Stornobedingungen gerne im Vorfeld anschauen. Deswegen haben wir diese hier veröffentlicht. Den Link zur kompletten Mietvereinbarung finden Sie ganz unten.

 

Auch ein paar weitere wichtige Passagen können Sie hier noch einsehen:

'10.       Für der Nutzung des Internet-Anschlusses bringt der Gast seinen eigenen Laptop/Notebook/Endgerät mit, den/das er mit einem Netzwerkkabel RJ45 (bitte mitbringen) an die LAN-Verbindung anschließen kann oder sich per WLAN mit Passwort einloggen kann. Der Gast übernimmt die volle Verantwortung für die im Internet aufgerufenen Inhalte während seiner Mietzeit. Er verpflichtet sich, den Anschluss nur für legale Anwendungen zu benutzen (da der Betreiber des Anschlusses haftbar ist für die Art der Nutzung und die rechtlichen Konsequenzen). Die daraus entstehenden Verantwortlichkeiten und die Haftung wird zu 100% auf den Gast mit dieser Mietvereinbarung für den betreffenden Mietzeitraum  auf den Feriengast übertragen. Diese Übernahme bestätigt der Gast mit der Unterschrift unter die Mietvereinbarung explizit. Die Nutzung des Internets ist kostenlos.

11.       Von der Leistungspflicht des Vermieters nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens des Vermieters Aufklärungs- oder Hinweispflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die direkte und weitere Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.

Weiterhin kann seitens des Vermieters wie überall in Andalusien keine Verantwortung für eventuelle Geräusch- bzw. Lärmbeeinträchtigungen durch mögliche Renovierungs- bzw. Umgestaltungsarbeiten u. ä. in der Wohnumgebung übernommen werden. Da diese Art von Tätigkeiten in Andalusien max. im Juli und August privat verboten ist, kann der Vermieter keine Garantie übernehmen, dass es, insbesondere in der Nebensaison, nicht auch mal zu Belästigungen kommen kann - seitens Nachbarn oder der Anlage. Es wird darauf hingewiesen, dass das Resort San Juan de Capistrano aus vielen Einheiten im Dorfstil besteht und der Vermieter keinen Einfluss auf direkte Nachbarn, Kellergeschosse und andere Einheiten der Umgebung oder des kleinen Gebäudes hat, wo die Ferienwohnung liegt. Das ist in San Juan de Capistrano nicht anders als in anderen Anlagen an der Costa del Sol und spanisches Recht schließt jegliche Einflussnahme durch Nachbarn etc. aus, solange sich an die Ruhestörungsregeln gehalten wird.

12.       Kostenlos zur Verfügung gestellte Gegenstände und Leistungen sind kein verpflichtender Bestandteil der Mietvereinbarung und werden in Funktion, Umfang und dauerhafter Verfügbarkeit nicht garantiert. Der Vermieter bemüht sich, diese Angebote permanent und korrekt aufrecht zu erhalten und sehr zeitnah bei Fehlern Abhilfe zu schaffen. Insbesondere bei Kinderhochstuhl und Babybett (falls eines oder beides angefordert wird oder wurde) trägt der Feriengast selbst die Verantwortung für diese Gegenstände. Aufbautätigkeit, Aufsichtspflicht des Kindes und Überprüfung von korrekter Funktionalität und Zustand bleiben beim Feriengast. Sollte etwas aus Servicegründen bereits aufgebaut sein, obliegt es dem Feriengast, die korrekte Funktion vor und während der Nutzung zu überprüfen. Der Vermieter übernimmt für kostenlos zur Verfügung gestellte Gegenstände und deren Nutzung sowie Nutzbarkeit etc. keinerlei Haftung. Bei allen weiteren Gegenständen des Mietobjekts ist der Feriengast ebenfalls verpflichtet, sich vor der Nutzung vom einwandfreien Zustand der Gegenstände sowie des Mietobjektes zu überzeugen, insbesondere wenn Gefahren oder Schäden für ihn, seine Mitreisenden und/oder Gäste drohen könnten. Diese soll der Feriengast sofort an den Vermieter melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.

13.       Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtung und Ausstattung der Ferienwohnung sind grundsätzlich zulässig. In der Regel wird es sich eher um kleine Verbesserungen handeln, sollte sich etwas unwesentlich verändern. Bei bereits unterschriebenen Mietvereinbarungen bleibt auch bei einer eventuellen bis zum Ankunftstag wesentlichen Verbesserung in der Wohnung durch Anpassung von Ausstattung oder Einrichtung etc. der bereits vereinbarte Mietpreis bestehen und eine eventuelle dadurch in der Preisliste (online) zu sehende Preiserhöhung wirkt für sich die bereits bestehende und unterschriebene Mietvereinbarung nicht mehr aus.'

Wenn Sie vor der Buchungsanfrage noch weitere Infos erhalten möchten, gerne, sprechen Sie uns einfach darauf an bzw. lesen sich die vollständige Mietvereinbarung vorab durch